Gebrauchsanweisung
Das Gerät ist für den Einsatz mit dem Netzadapter der LessStress-Bohrmaschine vorgesehen. Wenn Sie einen anderen Netzadapter verwenden wollen muss dieser folgende Leistungswerte haben: Input 220 240 V AC, Output 12 V DC, 2 A.
Bevor Sie den LessStress Screw Grinder benutzen, sollte die Mutter mit Loctite o. ä. auf der Schraube befestigt werden. Da der Schleifkopf des Screw Grinders links herum läuft, könnte durch sein Drehmoment sonst die Schraube wieder aus der Mutter herausgedreht werden.
1.) Kürzen Sie die Schraube mit einer Zange ungefähr auf die gewünschte Länge.
2.) Stellen Sie jetzt den Kopf des Screw Grinder durch Drehung der Schleifstiftabdeckung auf die gewünschte Schleiftiefe ein.
3.) Schalten Sie den Motor durch Druck auf den rückwärtigen Knopf ein.
4.) Setzen Sie jetzt den Screw Grinder auf die zu kürzende Schraube auf und halten Sie mit der anderen Hand dagegen. Dies ermöglicht zum Einen ein sicheres Arbeiten, zum Anderen können Sie damit erfühlen, wie weit sich die Schraube erwärmt. Sollte diese zu heiß werden, unterbrechen Sie den Schleifvorgang kurz.
5.) Es ist sinnvoll, jeweils nur 1-2 Sekunden am Stück zu schleifen und dann kurz das bisher erreichte Ergebnis zu kontrollieren. Wenn die Schraube ihren Wünschen entsprechend haben (z.B. ganz bis auf die Mutter oder noch 1-2 lang zum Aufsetzen einer Hutmutter) können Sie sie noch mit dem beiliegenden Schraubenendkürzer entgraten.
6.) Die vordere Auflagefläche ist bewusst aus Metall gefertigt, weil sich in einer Kunstofffläche Schleifreste festsetzen könnten. Sie sollten aber nach jedem Arbeiten mit dem Screw Grinder die Vorderfläche abwischen.
Der mitgelieferte Inbusschlüssel hilft Ihnen bei einem Wechsel des Schleifstiftes. Drehen Sie die Metallkappe ganz ab, drehen Sie den Schleifstift soweit, dass sie in den Bohrungen des kurzen Ansatzes am Screw Grinder die Innnensechskantschrauben sehen und lösen Sie nur die beiden vorderen dieser Schrauben; die hinteren Schrauben halten den kugelgelagerten Verbindungsadapter auf der Motorwelle und dürfen unter keinen Umständen gelöst werden.